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CKO Versicherungsmakler

Risiken verstehen. Lösungen gestalten.

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Rechtsschutzversicherung für [Architekten, Ingenieure, Sachverständige]

Risiken verstehen.

Lösungen gestalten.

CKO ist Ihr unabhängiger Versicherungspartner für Architekten, Ingenieure, Bauingenieure, beratende Ingenieure, Vermessungsingenieure und Generalplaner – mit einem exklusiven Rahmenvertrag, der speziell auf die Bedürfnisse Ihres Büros zugeschnitten ist.

kostenloses angebot

Ihre tägliche Arbeit verdient den besten Schutz.

Planen Sie mit Sicherheit – rechtlich abgesichert bei Konflikten rund ums Büro, Ihre Projekte und Ihr Honorar.

Warum eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist:

Als Architekt oder Ingenieur tragen Sie täglich hohe Verantwortung: für komplexe Planungen, rechtssichere Verträge und nicht zuletzt für Ihr Team. Rechtliche Auseinandersetzungen – ob mit Auftraggebern über Honorare, mit Mitarbeitenden im Arbeitsrecht, mit Behörden oder in strafrechtlichen Verfahren – lassen sich nicht immer vermeiden. Unser exklusiver Rahmenvertrag schützt Sie vor den finanziellen Risiken, damit Sie im Streitfall handlungsfähig bleiben – mit speziell für Architekten- und Ingenieurbüros entwickelten Leistungen, die Sie so am freien Markt nicht erhalten.

Beratungstermin

Ihre Vorteile mit CKO

Verlässlich an Ihrer Seite – mit branchenspezifischem Know-how und einem exklusiven Rahmenvertrag.

Das bieten wir Ihnen:

  • Spezialisierte Beratung für Architektur- und Ingenieurbüros
  • Exklusiver Rahmenvertrag
  • Leistungen, die über den Standardtarif hinausgehen – z. B. Honorar-Rechtsschutz, außergerichtliche Interessenwahrnehmung und Preis-/Ausschreibungsverfahren
  • Persönliche Ansprechpartner und schnelle Schadenbearbeitung
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Warum ist eine Rechtsschutzversicherung für Architekten und Ingenieure unverzichtbar?

Von Honorarstreitigkeiten über strafrechtliche Vorwürfe am Bau bis hin zu Ausschreibungsverfahren – Konflikte entstehen schnell.

Unsere Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor:

  • Honorarstreitigkeiten mit Auftraggebern (HOAI und frei vereinbarte Honorare)
  • Arbeitsrechtlichen Klagen von Mitarbeitenden Strafrechtlichen Vorwürfen – auch im Zusammenhang mit Verbrechen, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt
  • Behördlichen Auseinandersetzungen und Verwaltungsverfahren Verfahren im Zusammenhang mit Preis- und Ausschreibungsabsprachen (optionaler Baustein)
  • Vertragsstreitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen
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Typische Schadenszenarien – echte Praxisbeispiele

Aus der Realität unserer Kunden: was passieren kann – und wie der richtige Versicherungsschutz konkret hilft.

Honorarstreit nach Projektabschluss

Ein Architekt stellt nach Fertigstellung eines Wohnprojekts seine Schlussrechnung – der Auftraggeber verweigert die Zahlung und bestreitet Teile der Leistungen. Der Rechtsschutz übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten, zunächst prüft ein spezialisierter Anwalt die Schlussrechnung formell auf korrekte Abrechnung (Schlussrechnungsprüfung inklusive). Zuvor wurde die Forderung bereits über das integrierte Inkasso-Verfahren bis 100.000 € kostenfrei versucht beizutreiben.

Strafrechtlicher Vorwurf auf der Baustelle

Bei einem Bauprojekt kommt es zu einem schweren Arbeitsunfall. Gegen den verantwortlichen Projektleiter wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Strafverteidigung – auch wenn ein Verbrechensvorwurf erhoben wird, solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Die Versicherungssumme beträgt 1 Mio. Euro, die Strafkaution bis zu 250.000 Euro.

Ausschreibungsverfahren – Verdacht der Preisabsprache

Ein Ingenieurbüro gerät unter Verdacht, sich an Preisabsprachen bei einem öffentlichen Vergabeverfahren beteiligt zu haben. Es wird ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über den optionalen Zusatzbaustein (Sublimit 150.000 Euro) übernimmt die Versicherung die Kosten der Rechtsverteidigung in diesem Verfahren – eine Leistung, die im Standard-Strafrechtsschutz ausgeschlossen ist.

Was deckt die Versicherung ab?

Unser Rahmenvertrag bietet drei aufeinander aufbauende Bausteine – individuell kombinierbar für Ihr Büro.

Wer ist versichert?

  • Sie als Inhaber, Geschäftsführer oder Gesellschafter
  • Alle Mitarbeitenden in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
  • Ihr gesamtes Büro – alle selbst genutzten Gewerbeeinheiten in Deutschland sind pauschal mitversichert
  • Alle Firmenfahrzeuge (Verkehrs-Rechtsschutz)
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Vorteile für Architekten und Ingenieure

Spezialisiert auf Ihre Branche – mit Leistungen, die über den Standardmarkt hinausgehen.

Unsere Highlights:

  • Exklusiver Rahmenvertrag – günstigere Konditionen als im freien Markt
  • Strafrechtsschutz auch bei Verbrechensvorwurf – solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt
  • Honorar-Rechtsschutz für HOAI und frei vereinbarte Vergütungen
  • Schlussrechnungsprüfung durch spezialisierten Anwalt inklusive
  • Außergerichtliche Interessenwahrnehmung mitversichert (Sublimit 100.000 Euro)
  • Weltweiter Schutz bei Auslandsaufenthalten bis zu zwei Jahren
  • Privater Rechtsschutz für den Inhaber im gleichen Vertrag enthalten
  • Flexible Selbstbeteiligung: 150 / 250 / 500 Euro wählbar
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Lassen Sie sich jetzt beraten!

Vertrauen Sie auf einen Rahmenvertrag, der speziell für Architekten und Ingenieure entwickelt wurde. Wir analysieren Ihren Bedarf und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

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FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung von Architekten & Ingenieuren.

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Was genau ist in der Rechtsschutzversicherung für Architekten und Ingenieure versichert?

Unser Rahmenvertrag bietet drei kombinierbare Bausteine. Der Basis-Baustein umfasst Firmen-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz für alle Firmenfahrzeuge, Immobilien-Rechtsschutz für alle selbst genutzten Gewerbeeinheiten, Strafrecht Plus Gewerbe (auch bei Verbrechensvorwurf) sowie Privat Premium für den Inhaber. Der Zielgruppenbaustein erweitert diesen Schutz speziell für Architekten und Ingenieure um Honorar-Rechtsschutz nach HOAI, außergerichtliche Interessenwahrnehmung, Adjudikationsverfahren, Schlussrechnungsprüfung und einen Reputations-Service. Als dritter Baustein steht ein eigenständiger Honorar-Rechtsschutz als Ergänzungsdeckung zur Berufshaftpflicht zur Verfügung.

Sind Honorarstreitigkeiten mitversichert?

Ja – sowohl im Zielgruppenbaustein als auch im eigenständigen Honorar-Rechtsschutz. Versichert ist die Geltendmachung von Honoraransprüchen aus Werk- und Dienstverträgen nach HOAI sowie frei vereinbarter Honorare. Bei frei vereinbarten Honoraren ist der Kostenschutz anteilig begrenzt auf die oberen Werte der HOAI-Honorarspannen der jeweiligen Honorarzone. Zusätzlich enthält der Vertrag eine Schlussrechnungsprüfung durch einen spezialisierten Anwalt vor Klageerhebung sowie ein Inkasso-Verfahren für unstreitige Forderungen bis 100.000 Euro.

Was wird im Schadenfall erstattet?

Die Versicherung übernimmt Anwaltskosten (gesetzliche Vergütung), Gerichtskosten einschließlich Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen, Kosten von Schieds- und Schlichtungsverfahren, Kosten des Gegners soweit vom Versicherten zu tragen, sowie – je nach Baustein – Kosten für Mediationsverfahren, Adjudikationsverfahren und forensische Dienstleistungen. Bei Strafverfahren ist zudem eine Strafkaution (zinsloses Darlehen) bis zur vertraglich vereinbarten Höhe vorgesehen. Abzüglich der gewählten Selbstbeteiligung (150 / 250 / 500 Euro).

Sind Verfahren wegen Ausschreibungsabsprachen mitversichert?

Im Standard-Strafrechtsschutz sind Verfahren im Zusammenhang mit Preis- und Ausschreibungsabsprachen ausgeschlossen. Über einen optionalen Zusatzbaustein in unserem Rahmenvertrag kann dieser Schutz jedoch eingeschlossen werden – mit einem Sublimit von 150.000 Euro.

Was unterscheidet das Angebot von CKO von einer Standardlösung?

CKO verfügt über einen exklusiven Rahmenvertrag, der speziell für Architekten, Ingenieure und Generalplaner entwickelt wurde und Leistungen bietet, die über den allgemeinen Tarif hinausgehen: u. a. außergerichtliche Interessenwahrnehmung, Honorar-Rechtsschutz nach HOAI und für frei vereinbarte Honorare, Schlussrechnungsprüfung, optionaler Schutz bei Ausschreibungsverfahren sowie Strafrechtsschutz auch bei Verbrechensvorwurf.

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