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Architekten

Was kostet eigentlich eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten-Existenzgründer?

Kai Doerk · 25.09.2026 ·

Wer sich als Architekt selbstständig macht, kommt an einer Frage nicht vorbei: Was kostet die Berufshaftpflichtversicherung – und lohnt sich der Aufwand für einen Vergleich wirklich? Als Spezialmakler für Architekten und Ingenieure vergleichen wir für unsere Kunden regelmäßig die Angebote aller relevanten Versicherer. In diesem Artikel zeigen wir anhand eines anonymisierten Beispielfalls, mit welchen Beiträgen Existenzgründer realistisch kalkulieren sollten – und was die beliebten Zusatzbausteine Honorar-Rechtsschutz und Cyber-Versicherung kosten.

Warum die Berufshaftpflicht für Architekten Pflicht ist

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten keine Kür, sondern in aller Regel Voraussetzung für die Eintragung in die Architektenkammer und damit für die Berufsausübung. Sie greift, wenn einem Architekten bei der Planung, Bauüberwachung oder Beratung ein Fehler unterläuft, der zu einem Vermögensschaden beim Auftraggeber führt – etwa durch eine fehlerhafte Kostenschätzung, einen Planungsfehler oder eine versäumte Frist. Gerade Baumängel zeigen sich oft erst Jahre nach Fertigstellung, weshalb eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung zu den wichtigsten Leistungsmerkmalen zählt.

Was den Beitrag beeinflusst

Der Jahresbeitrag einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

  • Jahresumsatz – die zentrale Bemessungsgrundlage; mit steigendem Honorarumsatz steigt auch der Beitrag
  • Deckungssumme und Selbstbehalt – höhere Deckungssummen und niedrigere Selbstbehalte erhöhen den Beitrag
  • Laufzeit und Existenzgründerkonditionen – viele Versicherer gewähren in den ersten Geschäftsjahren spürbare Nachlässe
  • Verzicht auf die einjährige Rückwärtsversicherung – wer nachweislich vor Vertragsbeginn noch keine Aufträge betreut hat, kann hierauf verzichten und erhält dafür teils zusätzliche Nachlässe
  • Bedingungsqualität – günstigster Beitrag und beste Bedingungen fallen nicht zwangsläufig zusammen; ein reiner Preisvergleich greift daher zu kurz

Der Marktvergleich: Was zahlen Existenzgründer real?

Um die Preisspanne greifbar zu machen, haben wir einen anonymisierten Beispielfall durchgerechnet: ein Einzelunternehmer mit Architektenkammer-Zulassung, Gründung Anfang des Jahres, 3 Jahre Laufzeit, Deckungssumme 3 Mio. € / 300.000 €, Selbstbehalt 10.000 € und Verzicht auf die Rückwärtsversicherung. Verglichen wurden sechs Versicherer anhand von 64 Bedingungskriterien. Das Ergebnis, gestaffelt nach Jahresumsatz:

Geplanter JahresumsatzGünstigster Jahresbeitrag im Vergleich*
bis 30.000 €ab 803,25 €
bis 50.000 €ab 918,68 €
bis 75.000 €ab 1.263,78 €
bis 100.000 €ab 1.685,04 €

*Bruttobeitrag inkl. 19 % Versicherungsteuer, jährliche Zahlweise ohne Ratenzuschlag; Werte aus unserem aktuellen Marktvergleich, Stand 2026.

Bei den mittleren und höheren Umsatzstufen (ab 50.000 €) stammt der günstigste Beitrag im Vergleich von einem Tarif, der zugleich mit 100 % Deckungsqualität die beste Bewertung aller verglichenen Anbieter erreichte – ein gutes Beispiel dafür, dass sich Preis und Leistung nicht zwangsläufig ausschließen. Bei ganz niedrigen Startumsätzen (hier: bis 30.000 €) kann jedoch ein anderer Anbieter mit etwas schlankerem Leistungsumfang (rund 93 % Deckungsqualität) knapp die Preisführerschaft übernehmen. Für Existenzgründer lohnt sich daher immer der Blick auf beide Kennzahlen – Beitrag und Bedingungsqualität – statt auf den Preis allein.

Möglich wird der niedrige Einstiegsbeitrag vor allem durch spezielle Existenzgründerkonditionen: Viele Versicherer gewähren in den ersten Vertragsjahren Nachlässe von 10 % oder mehr, teils kombiniert mit einem zusätzlichen Nachlass für den Verzicht auf die Rückwärtsversicherung. Diese Konditionen sind in der Regel an eine Umsatzgrenze (häufig 100.000 €) und eine Mindestlaufzeit von drei Jahren geknüpft – nach Ablauf wird der Vertrag neu verhandelt.

Zur Einordnung: Auch etablierte, „sehr gut“ bewertete Tarife mit vollem Leistungsumfang liegen für dasselbe Risikoprofil beim zwei- bis vierfachen Beitrag. Ein Vergleich lohnt sich für Existenzgründer also besonders, weil der Umsatz – und damit der Beitrag – ohnehin noch niedrig ist und sich Unterschiede prozentual stark auswirken.

Zusatzbaustein 1: Honorar-Rechtsschutz

Gerade in der Gründungsphase kommt es vor, dass Auftraggeber Honorarforderungen ohne triftigen Grund verweigern oder hinauszögern. Der Honorar-Rechtsschutz sichert genau dieses Risiko ab: außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung, Honorarklage, Mahn- und Mediationsverfahren – mit einer Versicherungssumme von 500.000 € je Rechtsschutzfall, zwei Monaten Wartezeit und 1.000 € Selbstbehalt je Fall. Der Baustein ist unabhängig von der gewählten Berufshaftpflicht jederzeit dazubuchbar.

In unserem Vergleich lag die Jahresprämie für den Honorar-Rechtsschutz je nach Umsatzgröße zwischen rund 280 € und 390 € brutto – ebenfalls gestaffelt nach Jahresumsatz.

Zusatzbaustein 2: Cyber-Versicherung

Auch kleine Architekturbüros verarbeiten sensible Daten – von Bauplänen über Kundendaten bis zu Kalkulationen – und sind damit ein Ziel für Cyberangriffe, Datenverlust oder Erpressungssoftware. Eine Cyber-Versicherung übernimmt in solchen Fällen typischerweise die Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung und die Haftung gegenüber Dritten bei Datenschutzverletzungen.

Für Architekturbüros mit einem Jahresumsatz bis 500.000 € beginnt der günstigste Cyber-Baustein in unserer aktuellen Prämientabelle bei einer Versicherungssumme von 500.000 € und einem Selbstbehalt von 1.000 € ab 450 € Jahresnettobeitrag (zzgl. Versicherungsteuer). Damit lässt sich dieses zunehmend relevante Risiko bereits für einen überschaubaren Beitrag mitversichern.

Fazit: Ein Vergleich zahlt sich für Existenzgründer besonders aus

Die Beispielrechnung zeigt eine Spanne, die für viele überraschend groß ausfällt: Je nach Versicherer und Umsatzgröße können mehrere Hundert bis über Tausend Euro Unterschied im Jahresbeitrag liegen – bei vergleichbarer oder sogar besserer Bedingungsqualität. Wer als Architekt gerade erst startet, profitiert zusätzlich von befristeten Existenzgründerkonditionen, die in den ersten Vertragsjahren spürbar Kosten sparen.

Unser Rat: Die Architektenkammer selbst vermittelt keine Versicherungsverträge – sie prüft bei der Eintragung lediglich den Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung. Verlassen Sie sich daher nicht auf das erstbeste Angebot Ihrer Hausbank oder eines einzelnen Versicherers, sondern lassen Sie die Konditionen anhand Ihres individuellen Risikoprofils vergleichen – inklusive sinnvoller Zusatzbausteine wie Honorar-Rechtsschutz und Cyber-Schutz. Als auf Architekten und Ingenieure spezialisierter Makler übernehmen wir diesen Vergleich für Sie, kostenfrei und unverbindlich.

Sie gründen gerade Ihr Architekturbüro und möchten wissen, welcher Beitrag für Ihr individuelles Profil realistisch ist? Kontaktieren Sie uns – wir erstellen Ihnen Ihren persönlichen Marktvergleich.

Hinweis: Alle genannten Beiträge sind anonymisierte Beispielwerte aus einem aktuellen Marktvergleich für ein konkretes Risikoprofil (Einzelunternehmen, Architektenkammer, Gründung im laufenden Jahr, 3 Jahre Laufzeit, Deckungssumme 3 Mio. €/300.000 €, Selbstbehalt 10.000 €, Verzicht auf Rückwärtsversicherung). Der tatsächliche Beitrag hängt vom individuellen Risikoprofil ab und kann abweichen.

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