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Kai Doerk

Checkliste: Versicherungen beim Wechsel in die Selbstständigkeit

Kai Doerk · 28.04.2026 ·

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist aufregend – und mit einer langen To-do-Liste verbunden. Kammereintragung, Steuernummer, Büroausstattung. Aber eine Frage wird oft zu spät gestellt: Welche Versicherungen brauche ich eigentlich ab Tag 1?

Diese Checkliste richtet sich an Architekten, Ingenieure und Bauträger, die gerade den Sprung in die Selbstständigkeit wagen oder ihr Absicherungsportfolio überprüfen möchten.

Must-have: Versicherungen, die Sie sofort brauchen

1. Berufshaftpflichtversicherung

Pflicht für alle Architekten und Ingenieure, die sich in einer Kammer einschreiben. Ohne sie dürfen viele Leistungen gar nicht erst angeboten werden. Die Deckungssumme richtet sich nach der Berufsordnung des jeweiligen Bundeslandes.

2. Krankenversicherung

Wer aus einem Angestelltenverhältnis kommt, verliert den Arbeitgeberzuschuss. Sie haben die Wahl zwischen gesetzlicher (freiwillige Mitgliedschaft) und privater Krankenversicherung. Die Entscheidung sollte sorgfältig abgewogen werden.

3. Berufsunfähigkeitsversicherung

Als Selbstständiger gibt es kein Krankengeld vom Arbeitgeber. Wer durch Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann, steht ohne Einkommen da. Eine BU-Versicherung ist für Freiberufler unverzichtbar.

Sinnvoll: Versicherungen für den Bürobetrieb

4. Büro-Inhaltsversicherung

Schützt Ihre Büroausstattung, Hardware und Planunterlagen vor Feuer, Einbruch und Wasserschäden. Besonders wichtig, wenn Sie hochwertige Technik (Plotter, CAD-Workstations) nutzen.

5. Rechtsschutzversicherung

Honorarstreitigkeiten mit Bauherren, Vertragskonflikte, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen – eine Berufsrechtsschutzversicherung deckt die Kosten der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

6. Cyber-Versicherung

Gerade am Anfang ist IT-Sicherheit oft ein blinder Fleck. Eine Cyber-Police schützt vor den finanziellen Folgen von Hackerangriffen und Datenverlust.

Je nach Situation: Optionale Absicherungen

  • Altersvorsorge (Versorgungswerk der Kammer oder private Lösung)
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Kfz-Versicherung mit Geschäftsnutzung
  • D&O-Versicherung (bei GmbH-Gründung)
Wichtiger Hinweis Viele Versicherungen greifen nur dann, wenn sie vor dem ersten Schadensfall abgeschlossen wurden. Ein Abschluss ’nach dem ersten Auftrag‘ kann zu spät sein. Sichern Sie sich von Tag 1 ab.

Fazit

Die richtige Absicherung ist kein Luxus – sie ist die Grundlage für sorgenloses Arbeiten als Selbstständiger. Wer früh plant, spart langfristig und schläft ruhiger.

CKO-Tipp Wir begleiten Architekten, Ingenieure und Bauträger beim Start in die Selbstständigkeit – mit einer individuellen Absicherungsanalyse ohne Vertriebsdruck. Erstgespräch vereinbaren.

TGA-Planung und Gewährleistung – wann haftet der Fachingenieur?

Kai Doerk · 23.04.2026 ·

Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro – die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) ist das Nervensystem eines Gebäudes. TGA-Ingenieure tragen Verantwortung für Funktionalität, Energieeffizienz und Sicherheit. Wenn etwas schiefläuft, stehen sie in der Haftung.

Welche Gewährleistungsfristen gelten?

Für TGA-Planungsleistungen gilt wie bei allen Architekten- und Ingenieurleistungen die fünfjährige Gewährleistungsfrist nach § 634a BGB – gerechnet ab Abnahme. Wichtig: Mängel, die erst nach Ablauf der Frist entdeckt werden, können trotzdem relevant sein, wenn arglistiges Verschweigen nachgewiesen werden kann.

Typische Mängelbilder in der TGA

  • Fehldimensionierung von Heizkreisen → kalte Räume, hohe Energiekosten
  • Falsche Lüftungsplanung → Schimmelproblem, schlechte Luftqualität
  • Druckfehler in Sanitärsystemen → Wasserrohrbrüche
  • Nicht eingehaltene EnEV/GEG-Vorgaben → behördliche Auflagen
  • Mängel im Brandschutz bei Lüftungsanlagen
Praxisbeispiel Ein TGA-Ingenieur plant eine Lüftungsanlage für ein Bürogebäude. Zwei Jahre nach Abnahme treten in mehreren Büros Schimmelschäden auf. Ursache: Die Anlage war zu schwach dimensioniert. Sanierungskosten: 380.000 Euro – plus Mieterausfälle und Folgeschäden.

Haftungsabgrenzung: Wer ist verantwortlich?

TGA-Schäden sind häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen mehreren Beteiligten:

  • TGA-Planer vs. ausführendes Installationsunternehmen
  • Planer vs. Bauleiter (hat jemand Abweichungen genehmigt?)
  • Planer vs. Architekt (wer hat die Koordination?)

Eine klare vertragliche Abgrenzung der Leistungsbilder ist daher essenziell.

Absicherung für TGA-Ingenieure

Die Berufshaftpflicht muss auf das konkrete Leistungsbild des TGA-Ingenieurs ausgerichtet sein. Viele Standardpolicen schließen bestimmte Leistungen aus oder begrenzen Schadenshöhen künstlich.

Fazit

TGA-Ingenieure haften für Schäden, die Jahre nach Projektabschluss auftreten können. Wer die Gewährleistungsrisiken kennt und richtig abgesichert ist, schläft ruhiger.

CKO-Tipp Wir kennen die spezifischen Risiken der TGA-Planung und finden Policen, die wirklich passen. Jetzt beraten lassen.

Statik-Fehler: Was passiert, wenn ein Tragwerksplaner haftet?

Kai Doerk · 21.04.2026 ·

Ein Fehler in der Statik kann Menschenleben gefährden und Millionenschäden verursachen. Kein Wunder, dass Tragwerksplaner zu den am stärksten haftungsexponierten Berufsgruppen im Bauwesen gehören. Doch was genau passiert, wenn ein Statikfehler entdeckt wird?

Wann haftet der Tragwerksplaner?

Der Tragwerksplaner haftet für alle Schäden, die auf fehlerhafte statische Berechnungen oder Planungsleistungen zurückzuführen sind. Die Haftung ist grundsätzlich verschuldensunabhängig, wenn die Leistung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Typische Fehlerquellen in der Tragwerksplanung

  • Fehlerhafte Lastannahmen (z.B. unterschätzte Schneelasten)
  • Falsche Materialannahmen
  • Fehler bei der Gründungsplanung
  • Mangelhafte Überwachung der Ausführung
  • Nichteinhaltung aktueller DIN-Normen
Praxisbeispiel Ein Parkdeck kollabiert teilweise. Die Ursache: fehlerhafte Berechnung der Verkehrslasten. Schadenshöhe: 2,3 Mio. Euro Sachschaden, dazu Personenschäden. Der Tragwerksplaner ist mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. Euro versichert – und muss die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

Typische Streitwerte und Schadenshöhen

Statikfehler gehören zu den teuersten Schäden im Planungsbereich. Streitwerte von mehreren Millionen Euro sind keine Seltenheit. Dabei summieren sich:

  • Kosten für Rückbau und Sanierung
  • Nutzungsausfallschäden (z.B. Mietausfall)
  • Personenschäden und Folgeschäden
  • Rechtsverfolgungskosten

Welche Deckungssumme brauchen Tragwerksplaner wirklich?

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Ingenieure liegen je nach Bundesland und Berufsordnung zwischen 250.000 und 1,5 Mio. Euro. Das reicht bei schweren Fällen bei Weitem nicht aus.

Unsere Empfehlung: Je nach Projektgröße sollten Tragwerksplaner Deckungssummen von 3 bis 10 Mio. Euro und mehr absichern. Besonders bei Industriebauten, Brücken und Parkhäusern.

Fazit

Statik ist keine Kunst – sie ist Ingenieursverantwortung. Wer Fehler macht, haftet umfassend. Eine zu niedrige Deckungssumme kann das Ende eines Büros bedeuten.

CKO-Tipp Wir prüfen Ihre bestehende Police auf Deckungslücken und finden die passende Lösung – auch für spezialisierte Ingenieurbüros.

Haftung nach Abnahme – wie lange können Architekten noch verklagt werden?

Kai Doerk · 16.04.2026 ·

Die Abnahme eines Bauwerks ist für viele Architekten gefühlt das Ende ihrer Verantwortung. Doch das ist ein Trugschluss, der teuer werden kann. Denn mit der Abnahme beginnt in vielen Fällen erst die eigentliche Haftungszeit – und die kann deutlich länger dauern als angenommen.

In diesem Artikel erklären wir, welche Verjährungsfristen für Architekten gelten, welche Schäden typischerweise erst Jahre nach Projektabschluss auftauchen und wie Sie sich als Architekt wirksam absichern.

Welche Verjährungsfristen gelten für Architekten?

Die Regelverjährung nach BGB

Grundsätzlich gilt für Architektenleistungen die Regelverjährung nach § 634a BGB: Ansprüche wegen Mängeln an Bauwerken verjähren in fünf Jahren ab Abnahme. Das klingt überschaubar – ist es aber nicht immer.

Verlängerung durch arglistiges Verschweigen

Wer einen Mangel kennt und ihn dem Bauherrn verschweigt, haftet nach § 634a Abs. 3 BGB auch nach Ablauf der regulären Frist – nämlich nach den allgemeinen Verjährungsregeln, also bis zu 30 Jahre. Das trifft Architekten, die Dokumentationspflichten schleifen lassen oder Mängel in Berichten nicht transparent kommuniziert haben.

Deliktische Haftung – unbegrenzte Gefahr?

Neben der vertraglichen Haftung kann auch eine deliktische Haftung nach §§ 823 ff. BGB entstehen – etwa bei Körperschäden durch Baumängel. Diese verjährt erst nach 30 Jahren ab dem schädigenden Ereignis, unabhängig von der Abnahme.

Praxisbeispiel Ein Architekt übergibt 2015 ein Mehrfamilienhaus. Drei Jahre nach Abnahme reißen Fassadenplatten ab und verletzen eine Person. Der Geschädigte klagt 2022 – innerhalb der deliktischen Frist. Obwohl die vertragliche Gewährleistung längst abgelaufen wäre, haftet der Architekt.

Typische Spätschäden in der Architektur

  • Schäden durch fehlerhafte Abdichtung (oft erst nach Starkregen sichtbar)
  • Schimmelbildung durch Wärmebrücken
  • Risse im Mauerwerk durch Setzungen
  • Statische Mängel, die erst bei Umbauten auffallen
  • Brandschutzdefizite, die beim nächsten Renovierungszyklus entdeckt werden

Wie sichern sich Architekten richtig ab?

Die wichtigste Absicherung ist eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme. Dabei sind drei Punkte entscheidend:

  • Nachhaftungsklausel: Die Versicherung muss auch für Schäden einspringen, die nach Vertragsende des Versicherungsvertrags gemeldet werden.
  • Rückwärtsdeckung: Neu abgeschlossene Policen sollten auch für frühere Projekte gelten.
  • Deckungssumme: Bei größeren Projekten reichen 1,5 Mio. Euro oft nicht aus. Wir empfehlen eine individuelle Risikoprüfung.

Fazit

Die Abnahme ist kein Freifahrtschein. Architekten haften über Jahrzehnte – und eine unzureichende Versicherung kann im Schadensfall zur existenziellen Bedrohung werden. Lassen Sie Ihre Deckungssummen und Klauseln regelmäßig prüfen.

CKO-Tipp Wir analysieren kostenlos, ob Ihre aktuelle Berufshaftpflicht für Spätschadenrisiken ausreicht. Jetzt Erstberatung buchen.

Baukombiversicherung: Warum ein Vertrag für alle Beteiligten der klügere Weg ist

Kai Doerk · 14.04.2026 ·

CKO Versicherungsmakler GmbH | Fachwissen für die Baubranche


Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein Rohrleck im dritten Obergeschoss beschädigt frisch verputzte Wände im zweiten Stockwerk. Der Installateur beruft sich auf den Architekten, der Architekt auf den Bauherrn, und der Bauherr wartet seit acht Wochen auf eine Antwort seines Versicherers. Die Baustelle steht still. Die Kosten laufen weiter.

Dieses Szenario ist keine Ausnahme. Es ist ein strukturelles Problem in der deutschen Baubranche – und es hat einen gemeinsamen Ursprung: zu viele Versicherungsverträge, zu viele Parteien, zu wenig Koordination.

Die Baukombiversicherung löst dieses Problem. Nicht durch bessere Bedingungen allein, sondern durch einen fundamentalen Denkwechsel: Alle Beteiligten eines Bauvorhabens werden unter einem gemeinsamen Versicherungsschirm zusammengeführt. Als Makler erleben wir täglich, wie viel Zeit, Geld und Vertrauen durch fragmentierte Versicherungslösungen verloren geht – und empfehlen unseren Kunden im Projektgeschäft deshalb in der Regel diesen Ansatz.


Was Großprojekte so anfällig macht

Moderne Bauprojekte – Wohnquartiere, Bürokomplexe, Einkaufszentren – sind logistische und rechtliche Meisterwerke. Dutzende Gewerke arbeiten zeitlich versetzt, räumlich überlappt und vertraglich miteinander verflochten. Selten läuft alles nach Plan.

Wenn etwas schiefgeht, entsteht unmittelbar die Frage nach der Verantwortung. Und genau hier beginnt das eigentliche Problem: Jedes Unternehmen hat seinen eigenen Versicherer, eigene Deckungsumfänge, eigene Selbstbehalte. Der Geschädigte wird zum Pinball zwischen rivalisierenden Versicherungen. Regresse werden angedroht, Gutachter bestellt, Anwälte eingeschaltet.

Die wirtschaftlichen Folgen sind bekannt: Verzögerungen, Vertrauensverlust, ruinöse Rechtsstreitigkeiten. Und das ausgerechnet dann, wenn ein Bauvorhaben unter medialem und öffentlichem Druck steht.


Das Konzept der Baukombiversicherung

Eine Baukombiversicherung fasst alle relevanten Versicherungsbausteine eines Bauvorhabens in einem einzigen Vertrag zusammen. Auf dem Markt gibt es verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Konditionen – das Grundprinzip ist jedoch überall ähnlich:

Bauleistungsversicherung sichert das Bauwerk selbst gegen unvorhergesehene Sachschäden ab – nach dem All-Risk-Prinzip. Was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert. Brand (je nach Produkt optional oder inklusive), Sturm, Leitungswasser, Einbruch, Glasbruch: alles in einem Deckungsumfang.

Bauherren-Haftpflicht schützt den Investor oder Auftraggeber für den Fall, dass Dritte durch das Bauvorhaben geschädigt werden. Fußgänger, Nachbarn, vorbeifahrende Fahrzeuge – die Haftungsrisiken eines Bauherrn sind vielfältig und oft unterschätzt.

Betriebs-Haftpflicht deckt alle ausführenden Unternehmen ab: Baufirmen, Generalunternehmer, Nachunternehmer, Arbeitsgemeinschaften. Ohne separate Abschlüsse, ohne Lücken.

Berufs-Haftpflicht greift für Architekten und Ingenieure – bei guten Produkten mit zeitlich unbegrenzter Nachhaftung für alle Verstöße während der Vertragslaufzeit und einer Rückwärtsversicherung ab Planungsbeginn.

Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung runden das Bild ab: Bodenverunreinigungen, auslaufende Betriebsstoffe, Schäden nach dem Umweltschadengesetz – all das ist in einer vollständigen Kombi mitgedacht.


Der entscheidende Vorteil: Vorrang der Bauleistungsversicherung

Ein oft übersehenes, aber zentrales Konstruktionsprinzip gut konzipierter Kombi-Produkte ist die Regulierungsreihenfolge. Die Bauleistungsversicherung hat im Schadenfall grundsätzlich Vorrang. Das bedeutet: Es wird zunächst geprüft, ob ein Schaden aus der Bauleistungsversicherung ersetzt werden kann. Erst wenn das nicht der Fall ist, kommt die Haftpflichtversicherung zum Zug.

Das klingt wie ein technisches Detail, hat aber enorme praktische Bedeutung. Ohne dieses Prinzip müssten bei jedem Schaden zunächst Fragen der Verantwortlichkeit geklärt werden – ein zeitraubender und konfliktreicher Prozess. Mit diesem Prinzip wird zügig reguliert, unabhängig davon, wer letztlich die Schuld trägt.

Hinzu kommt: Da Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung beim gleichen Träger liegen, entfallen Regressansprüche zwischen Versicherern. Das spart Zeit, Kosten und Nerven – für alle Beteiligten.


Mitversicherung gegenseitiger Ansprüche

Ein weiterer Vorteil, der in der Praxis unterschätzt wird: Eine gut strukturierte Kombi versichert auch die gegenseitigen Ansprüche der am Bau beteiligten Parteien. Das heißt, der Bauherr kann Ansprüche gegen mitversicherte Unternehmer geltend machen und umgekehrt – ohne dass der Versicherer ablehnen kann, weil es sich um eine „interne“ Angelegenheit handelt.

Hier lohnt ein genauer Blick auf das Kleingedruckte: Bei verflochtenen Firmen (typischerweise ab einem Verflechtungsgrad über 30 %) sowie bei Partnern einer Arbeitsgemeinschaft untereinander ist gegenseitiger Schutz in der Regel ausgeschlossen. Diese werden versicherungstechnisch als Einheit bewertet. Als Makler prüfen wir diese Strukturen im Vorfeld – denn überraschende Deckungslücken im Schadenfall sind das Letzte, was ein Bauherr braucht.


Was die Kombi von Einzellösungen unterscheidet

Wer bislang jeden Beteiligten mit einem eigenen Vertrag ausgestattet hat, kennt die Nachteile:

  • Unterschiedliche Versicherungssummen führen im Schadenfall zu Deckungslücken.
  • Unterschiedliche Selbstbehalte sorgen für Unmut und komplizierte Abrechnungen.
  • Prämienrückstände einzelner Beteiligter können den Versicherungsschutz für das gesamte Projekt gefährden.
  • Mangelnde Abstimmung zwischen Versicherern verlängert die Schadensbearbeitung um Monate.
  • Kumulrisiken werden nicht koordiniert – im schlimmsten Fall greift keine Police vollständig.

Die Kombi beseitigt diese Schwachstellen durch Einheitlichkeit. Alle Beteiligten unterliegen denselben Bedingungen, denselben Selbstbehalten, demselben Regulierungsweg. Für Investoren und Bauträger bedeutet das außerdem: geringerer Verwaltungsaufwand, umlagefähige Prämie und ein einziger Ansprechpartner für das gesamte Bauvorhaben.


Typische Produktmerkmale – worauf wir als Makler achten

Nicht alle Kombi-Produkte am Markt sind gleich. Beim Vergleich und bei der Beratung achten wir bei CKO insbesondere auf folgende Merkmale:

Versicherungssummen: Marktüblich sind Haftpflicht-Gesamtversicherungssummen zwischen 10 und 25 Millionen Euro je Schadenfall, mit ein- bis dreifacher Maximierung. Für die Berufs-Haftpflicht sind 5 Millionen Euro ein gängiger Wert. Die Umweltschadensversicherung sollte mindestens 3 Millionen Euro abdecken.

Nachhaftung: Für Architekten- und Ingenieurleistungen ist eine möglichst lange – idealerweise zeitlich unbegrenzte – Nachhaftung essenziell. Planungsfehler werden häufig erst Jahre nach Bauabschluss sichtbar.

Selbstbehalte: Klare, nach Gewerk differenzierte Selbstbehalte erleichtern die Schadensabwicklung. Typisch sind gestaffelte Werte von 1.000 Euro (Bauherren-HV, Innenausbau) bis 5.000 Euro (Tiefbau, Abbrucharbeiten).

Beitragsfreie Verlängerung: Bauverzögerungen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Produkte, die eine beitragsfreie Verlängerung von mindestens sechs Monaten vorsehen, geben dem Bauherrn wichtige Planungssicherheit.

Erstrisikosummen in der Bauleistung: Neben der Hauptversicherungssumme sollten ausreichende Erstrisikosummen für Baugrund und Bodenmassen, Schadensuchkosten, Dekontamination, sachschadenbedingte Mehrkosten und Baustelleneinrichtung vorhanden sein.


Pflichten im Gegenzug: Brandschutz und Wassermanagement

Versicherungsschutz ist kein Freifahrtschein. Moderne Kombi-Produkte verlangen von allen Beteiligten die Einhaltung konkret definierter Obliegenheiten – vor allem in zwei Bereichen, die statistisch die häufigsten und teuersten Schadensursachen auf Baustellen sind.

Brandschutzkonzept: Verpflichtend für die gesamte Bauphase. Es muss unter anderem einen Verantwortlichen benennen, Schutzmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten (Erlaubnisschein) regeln, Fluchtwegpläne vorsehen und Regelungen zur Lagerung brennbarer Stoffe enthalten. Grundlage ist in der Regel die VdS-Richtlinie 2021.

Leitungswasserkonzept: Ebenfalls verbindlich. Alle wasserführenden Leitungen müssen vor Inbetriebnahme einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Die Hauptwasserleitung ist in arbeitsfreien Zeiten abzuschalten. Verantwortliche sind gewerkeweise zu benennen.

Diese Anforderungen sind nicht als bürokratische Hürde zu verstehen, sondern als sinnvoller Rahmen. Wer Brandschutz und Wassermanagement ernst nimmt, reduziert nachweislich die Schadenwahrscheinlichkeit – und das kommt dem Projekt und allen Beteiligten zugute.


Wann eignet sich die Kombi – und wann nicht?

Die Baukombiversicherung ist das richtige Instrument, wenn:

  • der Bauherr oder Investor die Koordination aller Versicherungen übernehmen möchte
  • mehrere Gewerke und Planer beteiligt sind, die sonst einzeln abgesichert werden müssten
  • eine schnelle und reibungslose Schadensregulierung Priorität hat
  • die Prämie auf Beteiligte umgelegt werden soll

Sie ist weniger geeignet, wenn einzelne Beteiligte bereits laufende Bestandsverträge haben, die für das jeweilige Bauvorhaben auf null gestellt werden müssten – hier ist eine sorgfältige Analyse der Kumulrisiken und der bestehenden Deckungen erforderlich.


Unser Fazit

Die Baukombiversicherung ist kein Nischenprodukt für Großprojekte, sondern eine praxisnahe Lösung für jeden komplexen Hochbau. Der Ansatz, alle Beteiligten unter einem einheitlichen Versicherungsschirm zusammenzuführen, reduziert nicht nur das Risiko im Schadenfall – er reduziert auch den administrativen Aufwand im laufenden Betrieb.

In einer Branche, in der Zeit Geld ist, ist das kein marginaler Unterschied. Als unabhängige Makler analysieren wir die Angebote des Marktes und empfehlen das Produkt, das zu Ihrem Projekt, Ihrer Projektstruktur und Ihren Beteiligten passt.


Sie planen ein Bauvorhaben und möchten wissen, ob eine Baukombiversicherung die richtige Lösung ist?

Sprechen Sie uns an. Wir analysieren Ihre Situation, vergleichen die relevanten Angebote am Markt und begleiten Sie vom Antrag bis zur Schadensregulierung.

CKO Versicherungsmakler GmbH
Ihr unabhängiger Ansprechpartner für gewerbliche Versicherungen im Bauwesen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Leistungen und Bedingungen variieren je nach Versicherer und Produkt.

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