Ein Fehler in der Statik kann Menschenleben gefährden und Millionenschäden verursachen. Kein Wunder, dass Tragwerksplaner zu den am stärksten haftungsexponierten Berufsgruppen im Bauwesen gehören. Doch was genau passiert, wenn ein Statikfehler entdeckt wird?
Wann haftet der Tragwerksplaner?
Der Tragwerksplaner haftet für alle Schäden, die auf fehlerhafte statische Berechnungen oder Planungsleistungen zurückzuführen sind. Die Haftung ist grundsätzlich verschuldensunabhängig, wenn die Leistung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Typische Fehlerquellen in der Tragwerksplanung
- Fehlerhafte Lastannahmen (z.B. unterschätzte Schneelasten)
- Falsche Materialannahmen
- Fehler bei der Gründungsplanung
- Mangelhafte Überwachung der Ausführung
- Nichteinhaltung aktueller DIN-Normen
| Praxisbeispiel Ein Parkdeck kollabiert teilweise. Die Ursache: fehlerhafte Berechnung der Verkehrslasten. Schadenshöhe: 2,3 Mio. Euro Sachschaden, dazu Personenschäden. Der Tragwerksplaner ist mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. Euro versichert – und muss die Differenz aus eigener Tasche zahlen. |
Typische Streitwerte und Schadenshöhen
Statikfehler gehören zu den teuersten Schäden im Planungsbereich. Streitwerte von mehreren Millionen Euro sind keine Seltenheit. Dabei summieren sich:
- Kosten für Rückbau und Sanierung
- Nutzungsausfallschäden (z.B. Mietausfall)
- Personenschäden und Folgeschäden
- Rechtsverfolgungskosten
Welche Deckungssumme brauchen Tragwerksplaner wirklich?
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Ingenieure liegen je nach Bundesland und Berufsordnung zwischen 250.000 und 1,5 Mio. Euro. Das reicht bei schweren Fällen bei Weitem nicht aus.
Unsere Empfehlung: Je nach Projektgröße sollten Tragwerksplaner Deckungssummen von 3 bis 10 Mio. Euro und mehr absichern. Besonders bei Industriebauten, Brücken und Parkhäusern.
Fazit
Statik ist keine Kunst – sie ist Ingenieursverantwortung. Wer Fehler macht, haftet umfassend. Eine zu niedrige Deckungssumme kann das Ende eines Büros bedeuten.
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