• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
CKO Logo

CKO Versicherungsmakler

Risiken verstehen. Lösungen gestalten.

  • Architekten & Ingenieure
    • Übersicht
    • Berufshaftpflichtversicherung
    • Projekthaftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Inhaltsversicherung
    • Elektronikversicherung
    • Cyberversicherung
  • Immobilienunternehmen
    • Übersicht
    • Gebäudeversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Bauleistungsversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Inhaltsversicherung
    • Elektronikversicherung
    • Cyberversicherung
  • Bauträger
    • Übersicht
    • Baukombi-Versicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Bauleistungsversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Inhaltsversicherung
    • Elektronikversicherung
    • Cyberversicherung
  • Blog
  • Kontakt

Abnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen: Warum Architekten und Ingenieure hier aufmerksam sein sollten

Kai Doerk · 01.11.2025 ·

Die Abnahme – ein Begriff, der häufig mit Bauleistungen, Gewerken oder Bauaufsicht verbunden wird. Doch gerade für Architekten und Ingenieure gewinnt die Abnahme eigener Planungs- und Überwachungsleistungen zunehmend an Bedeutung. Eine Entscheidung des Oberlandesgericht Schleswig zeigt eindrücklich, warum dieser Schritt keinesfalls als Formalität abgetan werden darf – er kann sowohl Risiken begrenzen als auch Chancen eröffnen.

Was passiert mit der Abnahme?

Mit der Abnahme Ihrer Leistungen ändert sich der Spielraum dramatisch: Die Vertrags-Erfüllungsphase geht über in die Gewährleistungsphase. Damit treten folgende Konsequenzen ein:

  • Das Risiko unentgeltlicher Wiederholungleistungen («Leistungsgefahr») geht typischerweise auf den Auftraggeber über.
  • Die Beweislast für Leistungsfehler verschiebt sich: Aus rechtlicher Sicht wird schwieriger, Mängel nachzuweisen.
  • Erst nach Abnahme ist oft die Schlusszahlung Ihres Honorars fällig – insbesondere seit Einführung der HOAI 2013-Fassung.
    IWW Institut |
  • Ihre Planung oder Überwachung wird ab dem Zeitpunkt der Abnahme – auch wenn noch nicht alle Mängel sichtbar sind – Teil der Gewährleistung: Sie haften weiterhin für bislang unerkannte Fehler über typischerweise fünf Jahre.
    IWW Institut |

Für Ihr Büro heißt das: Die Abnahme ist kein optionaler Schritt, sondern ein strategischer Hebel – zur Risikobegrenzung und zur Liquiditätssicherung.

Warum viele Planungsbüros die Abnahme unterschätzen

Oft laufen Abnahmeprozesse mit Bauherrn oder Generalunternehmern nebenher – ohne klare Protokolle, ohne festgelegten Termin oder ohne bewusste Verhandlung. Dabei lauern Risiken:

  • Keine klare Dokumentation der Abnahme = Probleme bei der Beweissicherung im Gewährleistungsfall.
  • Fehlende Vereinbarung über „Restmängel“ oder Vorbehalte = Auftraggeber könnte Ansprüche trotz Abnahme geltend machen.
  • Unklarheit, ob die Abnahme auch Ihre eigene Planung und Überwachung umfasst (oft zielt Abnahme auf Gewerke ab, nicht auf Planerleistungen).
    IWW Institut |
  • Kein Verknüpfen der Abnahme mit der Schlussrechung = Honorarforderung verzögert sich.

Drei strategische Handlungsschritte für Ihr Büro

Damit Sie von der Abnahme profitieren – statt von ihr überrascht zu werden – empfehlen sich diese drei Maßnahmen:

1. Vereinbaren Sie die Abnahme Ihrer Leistungen vertraglich

Im Auftrag bzw. Vertrag sollte klar geregelt sein:

  • Wann und wie Ihre Planungs- bzw. Überwachungsleistungen abgenommen werden.
  • In welchem Umfang Restmängel noch gelten und wie diese behandelt werden.
  • Dass die Schlussrechnung an die Abnahme gekoppelt ist (so vermeiden Sie Zahlungsliegezeiten).

2. Dokumentation: Protokollieren Sie die Abnahme sauber

Ein Abnahme-Protokoll ist Ihr Schutz: Datum, Beteiligte, Leistungen, evtl. erkannte Mängel mit Fristen.
Tipp: Verwenden Sie eine Vorlage, die Sie standardisiert einsetzen – so reduzieren Sie Aufwand und steigern Professionalität.

3. Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Kontext der Abnahme

Wenn mit Abnahme die Gewährleistung beginnt, steigt Ihr Risiko weiter: Nicht jeder Fehler oder Datenmangel ist automatisch durch Ihre Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht gedeckt. Prüfen Sie insbesondere, ob folgende Punkte abgedeckt sind:

  • Planungs- und Überwachungsleistungen nach Abnahme (auch wenn Mangel erst später erkannt wird)
  • Datenfehler oder Auslassungen, die nach Abnahme entdeckt werden
  • Verknüpfung von Abnahme und Schlusszahlung im Hinblick auf Ihre Liquiditätslage

Fazit

Für Planer- und Architekturbüros ist die Vereinbarung und Durchführung der Abnahme von eigenen Planungs- und Überwachungsleistungen kein „Nice to have“, sondern ein zentraler Baustein im Risikomanagement und in der Liquiditätssteuerung.
Wer diese Phase bewusst steuert, profitiert doppelt: Weniger Haftungsrisiken und verlässlicherer Honorareingang.

Unser Team bei CKO Versicherungsmakler unterstützt Architekten und Ingenieure dabei, vertragliche Prozesse zu optimieren und Versicherungsdeckungen sauber auf Abnahme- und Gewährleistungsphasen abzustimmen – sprechen Sie uns gern an.

Architekten & Igenieure

CKO Versicherungsmakler

CKO Versicherungsmakler Schaarsteinweg 14
20459 Hamburg
Deutschland +49 (40) 2984403-0 info@cko-versicherungsmakler.de

  • Blog
  • Über Uns
  • Impressum
  • Datenschutz