Warum sich die Haftungsrisiken 2025 weiter verschärfen
Die Digitalisierung im Bauwesen schreitet rasant voran – mit Chancen, aber auch mit neuen Risiken. Architektinnen und Ingenieure arbeiten heute mit BIM-Modellen, digitalen Leistungsverzeichnissen, automatisierten Berechnungsprogrammen und KI-gestützten Tools. Fehler entstehen dabei oft nicht mehr am Zeichenbrett, sondern in Datensätzen, Schnittstellen oder Softwareprozessen.
Gerichte und Fachliteratur vertreten zunehmend die Auffassung, dass digitale oder softwarebasierte Planungsfehler haftungsrechtlich wie klassische Planungsfehler zu behandeln sind. Das bedeutet: Wenn durch fehlerhafte Dateneingaben, Schnittstellen oder Modellierungsfehler Schäden entstehen, bleibt die Verantwortung beim Planer oder Ingenieurbüro – unabhängig davon, ob der Fehler manuell oder digital verursacht wurde.
Eine ausdrückliche höchstrichterliche Entscheidung speziell zu „digitalen Planungsfehlern“ liegt bislang nicht vor. Die bestehenden BGH-Grundsätze zu Planungs- und Überwachungsfehlern werden jedoch analog angewendet. Oberlandesgerichte haben in mehreren Fällen (z. B. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2023 – 17 U 84/19) betont, dass Planungsfehler auch dann vorliegen können, wenn kein klassischer Bauwerksmangel besteht.
Typische Schadensszenarien 2025
- Fehlerhafte BIM-Daten: Eine falsche Ebenenhöhe oder ein nicht aktualisiertes Modell führt zu teuren Bauverzögerungen.
- KI-gestützte Berechnungen: Eine Software liefert falsche Tragwerkswerte – der Ingenieur haftet, wenn die Ergebnisse ungeprüft übernommen werden.
- Koordinationsfehler zwischen Fachplanern: Daten aus Statik und TGA werden nicht korrekt synchronisiert – die Haftung bleibt beim Gesamtplaner.
- Versäumnisse im Nachtragsmanagement: Fehler in digitalen Schnittstellen zwischen Bauherr, Planer und ausführender Firma führen zu Fehlleistungen oder Mehraufwand.
Diese Szenarien zeigen: Die Haftung bleibt persönlich und umfassend – auch in digitalen Prozessen.
Neue Anforderungen durch ESG, Nachhaltigkeit und KI
Zunehmend fließen auch Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien in Bauprojekte ein. Planer müssen darauf achten, dass Materialien, Energiekonzepte und Bauweisen dokumentiert und nachvollziehbar sind. Fehler in diesem Kontext – etwa die Auswahl nicht zugelassener Baustoffe oder unzureichender Nachweise zur Energieeffizienz – können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.
Auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz entbindet nicht von der Prüf- und Überwachungspflicht. Wer algorithmische Berechnungen nutzt, bleibt für deren Ergebnis verantwortlich.
Versicherungsschutz richtig gestalten
Eine moderne Berufshaftpflichtversicherung sollte 2025 mehr leisten als nur den klassischen Schutz bei Planungsfehlern. Wichtige Punkte sind:
- Mitversicherung digitaler Risiken (z. B. BIM, Datenverluste, Softwarefehler)
- Absicherung von IT- und Cyber-Folgeschäden
- Einschluss von ESG- und Nachhaltigkeitsfehlern
- Deckung für KI-basierte Planungsprozesse und automatisierte Berechnungstools
- Schutz bei Projektgemeinschaften und ARGE-Konstruktionen
Gerade bei Großprojekten oder öffentlicher Vergabe wird zunehmend auf den Nachweis erweiterter Deckungskonzepte geachtet. Wer diese nicht vorweisen kann, verliert Wettbewerbschancen oder riskiert Regressforderungen.
Fazit: Haftung bleibt persönlich – Absicherung wird digital
Ob analog oder digital geplant wird: Die Haftung für Fehler bleibt beim verantwortlichen Planer. Daher sollte jede Architektin und jeder Ingenieur prüfen, ob der eigene Versicherungsschutz die aktuellen Anforderungen abbildet – insbesondere im Hinblick auf digitale Planungsprozesse, BIM, KI und ESG-Kriterien.
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